Hallen-Regeln

Folgende Regeln sind zu beachten, um einen schonenden und reibungslosen Trainingsbetrieb in der Sporthalle zu gewährleisten. Die Nicht-Beachtung dieser Hallenregeln führt umgehend zum Ausschluss vom Training.

  • Die Sporthalle einschließlich aller Nebenräume darf durch die Nutzer nur in Anwesenheit der verantwortlichen Übungsleiter/ Trainer oder des Veranstalters betreten und benutzt werden.
  • Die Benutzer haben alle Einrichtungen und das Inventar pfleglich zu behandeln.
  • Die Halle darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
  • Nach Beendigung der Benutzung sind die Halle und die Nebenräume in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen.
  • Den Anweisungen des Hallenwartes ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Halle darf nur mit Inlineskates genutzt werden, die für Hallenböden geeignete, nicht kreidende Rollen haben. Die Rollen müssen sauber sein. Die Inlineskates dürfen keine Fersenbremse haben. Kann diese nicht demontiert werden, muss die Fersenbremse mit Tape so abgeklebt werden, dass keine Rückstände oder Verunreinigungen des Hallenbodens möglich sind. Ebenfalls sollen die Inlineskates rundherum mit Tape abgeklebt werden.
  • Vor der ersten Nutzung der Halle sind die Inlineskates gemeinsam mit dem Trainer zu überprüfen. Ohne Freigabe des Trainers darf die Halle nicht mit Inlineskates befahren werden.
  • Essen und Trinken während des Trainings ist in der Halle grundsätzlich nicht erlaubt!
  • Das Umstellen/Umräumen und die nicht gerätespezifische Nutzung fest installierter Geräte ist untersagt.
  • Die Bedienung technischer Anlagen erfolgt ausschließlich durch das eingewiesene Hallenpersonal.
  • Die Nutzung des Gerätturnraums erfolgt durch die Nutzer nur unter Beachtung der gesonderten Nutzungshinweise

Bei Turnieren, Liga-/ Freundschaftsspielen oder anderen Veranstaltungen ist zusätzlich nicht gestattet

  • Bereiche zu betreten, die nicht für Benutzer zugelassen sind,
  • auf den Zu- und Abgängen der Tribüne zu stehen oder zu sitzen bzw. Verkehrsflächen, Fluchtwege und Notausgänge zu versperren
  • Waffen und alle Gegenstände, die als Hieb-, Stoß-, Wurf- oder Stichwaffen geeignet sind, sowie Gassprühdosen oder
  • Gefäße mit schädlichem Inhalt, ätzende, brennbare, färbende oder die Gesundheit beeinträchtigende Substanzen mit sich zu führen,
  • Fahnen bzw. Transparentstangen über 150 cm Länge oder mehr als 2 cm Durchmesser mit sich zu führen,
  • Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln oder andere pyrotechnische Gegenstände jeglicher Art einschließlich entsprechender Abschussvorrichtungen mitzuführen, abzubrennen oder abzuschießen,
  • alkoholische Getränke mitzubringen und diese zu konsumieren,
  • Tiere mitzuführen,
  • Gegenstände und Flüssigkeiten jeglicher Art auf die Sportflächen oder in die Zuschauer zu werfen bzw. zu schütten,
  • offenes Feuer anzulegen,
  • bauliche Anlagen, Einrichtungen, Türen oder sonstige Flächen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben,
  • Haftmittel (Baumharz, Wachse o.ä.) zu verwenden,
  • den Sportbetrieb in Straßenschuhen, Stollenschuhen, Spikes, Noppenschuhen und mit Schuhen ohne abriebfeste Sohlen durchzuführen,
  • Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffhaltige (FCKW-) oder gleichartigen Gasdruckfanfaren mitzuführen.
  • zu rauchen.

Verboten ist außerdem

  • jegliche Art politischer oder religiöser Werbung
  • rassistisches, fremdenfeindliches, rechts-/ linksradikales, nationalsozialistisches o.ä. Propagandamaterial mitzubringen,
  • rassistische, fremdenfeindliche, rechts-/ linksextremistische, nationalsozialistische Parolen zu äußern oder zu verbreiten oder
  • Textilien, Bekleidung, Propagandamaterialen, Fahnen oder ähnliches mitzuführen von Firmen oder Marken die rassistische, fremdenfeindliche, rechts-/ linksradikale oder/und nationalsozialistische Gruppierungen und Vereinigungen fördern oder/und unterstützen.
  • Parolen zu äußern oder zu verbreiten, die menschenverachtende oder diskriminierende Inhalte haben,
  • das Tragen oder Mitführen von Kleidungsstücken, Fahnen, Transparenten, Aufnähern u.ä. mit Inhalten, die nach dieser Hallenordnung verboten sind